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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltung

 

Diese AGB gelten für Verträge zwischen der Werbeagentur blikkfeld WERBUNG, München, Inhaber: Thomas Rösner - im folgenden blikkfeld WERBUNG genannt - und dem Kunden/Vertragspartner.

blikkfeld WERBUNG erbringt seine Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Grundlage aller Verträge sind.

 

1. Urheber- / Nutzungsrecht

1.a) Alle im Rahmen von Aufträgen erstellten Entwürfe und Werke dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von blikkfeld WERBUNG weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. blikkfeld WERBUNG hat das alleinige Nutzungsrecht. Das gilt auch für Entwürfe, die nicht die für einen Urheberrechtschutz erforderliche „Wertschöpfungshöhe“ erreichen. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf ohne Ausnahme der Schriftform. Bei Verstößen hiergegen hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe des 3-fachen der vereinbarten Vergütung zu bezahlen.

1.b) blikkfeld WERBUNG überträgt dem Auftraggeber die für den vereinbarten Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. blikkfeld WERBUNG bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wird, berechtigt, seine Entwürfe im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

1.c) Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von blikkfeld WERBUNG. Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Entwurfes - egal ob in herkömmlicher oder digitalisierter Form - ist blikkfeld WERBUNG berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des 3-fachen Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch € 1.000,- pro Entwurf und Einzelfall. Die Geltendmachung eines möglichen weitergehenden Schadensersatzes bleibt hiervon ausdrücklich unberührt.

1.c) Nutzungsrechte erwirkt der Auftraggeber grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.

1.d) Entwürfe und Vorschläge des Auftraggebers begründen weder ein eigenes Nutzungsrecht noch eine Miturheberschaft und die daraus resultierenden Rechte.

 

2. Angebote / Vergütung

2.a) Alle Preise sind Nettobeträge und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2.b) Vor Arbeitsbeginn wird der Auftraggeber informiert, in Schriftform oder digital per E-Mail, über den Umfang der zu erbringenden Leistung. Grundlage hierfür ist ein Beratungsgespräch, das mit dem Auftraggeber geführt wird.

2.c) An ein Angebot, bleibt blikkfeld WERBUNG längstens zwei Wochen nach dessen Abgabe gebunden.

 

3. Neben- / Reisekosten

3.a) Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

3.b) Reisekosten und Spesen werden nach vorheriger Absprache und nach erfolgter Abgabe von Belegen vom Auftraggeber erstattet.

 

4. Zahlung / Fälligkeit

4.a) Die Vergütung ist bei Abnahme fällig und ohne Abzug zahlbar. Der Rechnungsbetrag ist, soweit keine andere Zahlungsweise vereinbart ist, ohne Rücksicht auf Mängelrügen nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über einen längeren Zeitraum, sind vorab vereinbarte Abschlagszahlungen zu leisten. Sind Entwürfe ein wesentlicher Bestandteil des Auftrages (z.B. bei Logos oder anderen Bestandteilen Corporate Designs‘), so ist die Vergütung dieser Werke bei Ablieferung der ersten Entwürfe bzw. Andrucke fällig. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Zahlungen gelten erst an dem Tag als geleistet, an welchem die Firma blikkfeld WERBUNG über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen kann.

4.b) Ist die Begleichung der Forderung gegenüber dem Auftraggeber wegen einer wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse gefährdet, so kann blikkfeld WERBUNG Vorauszahlung verlangen, noch nicht abgenommene Bestandteile des Auftrags zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen blikkfeld WERBUNG auch dann zu, wenn der Auftraggeber sich in Zahlungsverzug befindet.

4.c) Bei Zahlungsverzug sind, ohne Berücksichtigung der Geltendmachung weiteren Schadens, Zinsen von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz bei der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch bankübliche Verzugszinsen zu entrichten. Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung der Firma blikkfeld WERBUNG ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

 

5. Gestaltungsfreiheit / Produktionsüberwachung

5.a) Im Rahmen des vereinbarten Auftrages besteht für blikkfeld WERBUNG Gestaltungsfreiheit.

5.b) Bei vereinbarter Übernahme der Überwachung der Produktion ist blikkfeld WERBUNG berechtigt, nach bestem Wissen und objektiver Beurteilung die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechend Anweisungen zu geben.

 

6. Dateien / Layouts

6.a) blikkfeld WERBUNG ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die am Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben.

6.b) Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdateien, so ist dies schriftlich festzuhalten und zusätzlich zu vergüten. blikkfeld WERBUNG übernimmt nach Herausgabe der Daten keine Haftung für deren weitere Nutzung, Richtigkeit oder Vollständigkeit.

6.c) Hat blikkfeld WERBUNG dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger, schriftlicher Zustimmung geändert werden.

 

7. Referenznachweise

7.a) blikkfeld WERBUNG ist berechtigt, Muster von Entwürfen und fertiggestellten Werken, auch deren digitale Entsprechungen als Referenz zu verwenden.

 

8. Lieferung / Gefahrenübergang

8.a) Wenn das Werk oder die Ware nach Vereinbarung versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die/das den Transport durchführende Person/Unternehmen übergeben wurde.

8.b) Gültige Liefertermine erfordern eine schriftliche Vereinbarung.

8.c) Gerät blikkfeld WERBUNG in Lieferverzug, ist eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.

8.d) Betriebsstörungen - sowohl im Betrieb von blikkfeld WERBUNG als auch in dem eines Zulieferers - oder im Falle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrages, wenn für den Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zumutbar ist. Anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Haftung von blikkfeld WERBUNG ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

8.e) Im Falle einer berechtigten Kündigung wegen einer Störung im Betrieb von blikkfeld WERBUNG entfällt die Vergütung. Im Falle einer berechtigten Kündigung wegen einer Störung im Betrieb eines Zulieferers oder wegen höherer Gewalt hat der Auftraggeber die geleistete Arbeit von blikkfeld WERBUNG gemäß dem vereinbarten Stundensatz zu vergüten.

 

9. Beanstandungen / Haftung

9.a) blikkfeld WERBUNG verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen und überlassene Vorlagen sorgfältig zu behandeln.

9.b) blikkfeld WERBUNG haftet nur für eigenes Verschulden, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Gibt blikkfeld WERBUNG Fremdleistungen in Auftrag, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen.

9.c) Ein Schadensersatz, der über den Materialwert hinausgeht, ist ausgeschlossen.

9.d)  Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vertragsgemäßheit der gelieferten Werke und Ware(n) zu prüfen. Das gilt ebenso für die Prüfung der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse. Mit der Auftraggeberseitigen Freigabe von Entwürfen, Grafiken oder Reinzeichnungen, übernimmt dieser die Verantwortung für deren Richtigkeit. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Grafiken und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung.

9.e) Bei berechtigten Beanstandungen ist blikkfeld WERBUNG unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung oder Herabsetzung der Vergütung verpflichtet.

9.f) Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass eine Teillieferung für den Auftraggeber unbrauchbar ist. Mängel an Teilaufträgen berechtigen nicht zur Annullierung des gesamten Auftrages oder anderer bereits erteilter, aber noch nicht erledigter Aufträge.

9.g) Bei farbigen Reproduktionen können geringfügige Farbabweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gilt ebenso für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen und dem Endprodukt.

9.h) Beanstandungen jedweder Art sind innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung des Werkes bei blikkfeld WERBUNG anzuzeigen. Danach gilt das Werk als einwandfrei angenommen.

9.i)  blikkfeld WERBUNG haftet nicht für wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit ihrer Entwürfe und sonstigen Designarbeiten. Sofern blikkfeld WERBUNG nicht ausdrücklich zusichert, dass die Inhaber der Rechte verwendeter Werke die Einwilligung zu einer Verwendung erteilt haben, obliegt die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligung Dritter oder die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen dem Auftraggeber.

9.j) blikkfeld WERBUNG übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung von Bildern.

9.k) Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der blikkfeld WERBUNG übergebenen oder verfügbar gemachten Vorlagen/Bilder berechtigt ist und das diese Vorlagen/Bilder von Rechten Dritter frei sind. Sollte der Auftraggeber entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen/Bilder nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt der Auftraggeber blikkfeld WERBUNG im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. blikkfeld WERBUNG übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten Dritter, wenn dies im Zusammenhang mit Vorlagen/Bildern geschieht, die der Auftraggeber blikkfeld WERBUNG übergeben hat.

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